Christenverfolgungen im Römischen Reich
von Nero bis Diokletian
Bei der Annäherung an dieses komplexe Thema ist zunächst die Feststellung wichtig, dass die Quellenlage sich als sehr schwierig erweist, da die meisten Informationen von christlichen Schriftstellern stammen und daher tendenziös sind.
In der Patristischen Literatur begegnet häufig das Schema der zehn Verfolgungen (belegt u. a. bei Laktanz und Euseb, nachweisbar seit Hieronymus):
- Neronische Verfolgung
- domitianische Verfolgung
- trajanische Verfolgung
- Antoninus Pius
- Septimius Severus
- Maximinus Thrax
- Decische Verfolgung
- Valerianische Verfolgung
- Aurelian
- Diokletian und Maximian
Hierbei handelt es sich nach Augustinus, De civitate Dei XVIII 52 um eine Analogie zu den zehn Plagen der Ägypter (Ex 7,14 – 11,10: u. a. Heuschreckenplage, mit der die Ägypter geschlagen werden, damit der Pharao das Volk Israel aus Ägypten ziehen lässt).
Obwohl diese Zahl natürlich symbolischen Charakter trägt, wollen wir uns den einzelnen „Verfolgungen“ im Detail zuwenden.
1. Nero
Ausgangspunkt der so genannten Neronianischen Verfolgung ist der Brand Roms im Jahre 64 n. Chr. Nero gerät recht bald in den Verdacht, den Brand selbst gelegt zu haben, weshalb er die Schuld auf die Christen schiebt. Es kommt daraufhin zu Verhaftungen. Im Verlauf dieser Hetze werden Christen brutal hingerichtet. Sie werden bei Tierhetzen getötet und dienen als „menschliche Fackeln“. Gerade letzteres mag die Grausamkeit dieser Verfolgung vor Augen führen, allerdings scheint diese Todesart die übliche Bestrafung für Brandstifter im antiken Rom gewesen zu sein.
Im Zuge der neronianischen Verfolgung wurden nach 1 Clem 5f. (um 96 n. Chr.) auch Petrus und Paulus getötet.
Zur neronianischen Verfolgung liegen auch einige nichtchristliche Quellen vor:
So bezeichnet Tacitus, Annalen XV 44,2-5 das Christentum als „verhängnisvollen Aberglauben“ und führt weiter aus, dass die Christen „wegen ihrer Untaten verhasst...“ seien.
Tacitus verwendet hier den Ausdruck flagitia (ein entehrendes, schändliches Vergehen; ehrlose Handlung). Dieser Begriff taucht in den Quellen häufiger auf (z.B. im berühmten Christenbrief des Plinius (Plin. X 96): „flagitia cohaerentia nomini“ = Schandtaten, die mit der Zugehörigkeit zum Christentum zusammenhängen, vollständiger Quellentext s. u.)
Was ist aber konkret mit dem Vorwurf gemeint, dass Christen flagitia verübten?
Im Wesentlichen geht es wohl um den Vorwurf des infanticidium, also des rituellen Kindermords, sowie den Verdacht der Verschwörung, und der Zauberei. (Dazu grundlegend: Franz Joseph Dölger, in: Antike und Christentum, Bd. IV, Münster 1934, dazu auch ⇒ Sebastian Buck: Tertullian, Apologeticum 30. Übersetzung und Kommentar mit einem Aufsatz über antike Vorwürfe gegen das Christentum, Steinfurt 2021)
Der zweite Vorwurf gegen die Christen, der hier zum ersten Mal begegnet, ist der „Hass gegen das Menschengeschlecht“ (odium humani generis, Tac. Ann. XV 44,4), der den Christen zueigen sein soll. Dieser Vorwurf resultiert daraus, dass Christen sich am öffentlichen und politischen Leben nicht beteiligen. Misanthropie ist zwar nicht strafbar, aber sie wird von Tacitus als Gefahr für den römischen Staat beurteilt.
Trotz aller Vorbehalte des Tacitus gegenüber den Christen kann man aber aus seinen Schriften lediglich ein ausgesprochen negatives Christenbild herauslesen. Es wird aber ebenso deutlich, dass Tacitus sie nicht der Brandstiftung für schuldig hält.
Sueton, Nero 16,2:
„Mit Todesurteilen ging man gegen Christen vor, eine Menschengattung, die sich einem neuen und ruchlosen Aberglauben (genus hominum superstitionis novae ac maleficae) hingegeben hatte.“
Das harte Vorgehen gegen die Christen wird unter die von Sueton als gut beurteilten Taten Neros eingereiht. Diese Reihe von guten Taten beginnt mit der Wendung: „Multa sub eo [sc. Nerone] et animadversa severe et coercita minus instituta.“ = Viele Dinge sind unter seiner [sc. Neros] Herrschaft streng geahndet und erzwungen und nicht weniger streng angeordnet worden.
vgl. Dazu: Tert. Apol. 4,4:
„Iam primum, cum dure definitis dicendo, „non licet esse vos!“ et hoc sine ullo retractatu humaniore praescribitis, vim profitemini et iniquam ex arce dominationem…“ - „Zuerst einmal, wenn ihr brutal die Bestimmung erlasst: ‚Es ist nicht erlaubt, dass ihr da seid!’ und dies ohne die Möglichkeit einer freundlicheren Neubehandlung von vornherein festsetzt, bekennt ihr euch zur Gewalt und zu einer ungerechten Zwingherrschaft...“
Und Tert. Apol. 5,3:
„Schlagt eure Chroniken nach! Dort werdet ihr finden, dass als erster Nero gegen unsere Gemeinschaft, die gerade in Rom aufkam, mit dem kaiserlichen Schwert [Caesariano gladio] losgefahren ist. Aber auf einen solchen Stifter unserer Verfolgung sind wir sogar stolz (tali dedicatore damnationis nostrae etiam gloriamur). Denn wer ihn kennt, vermag zu begreifen, dass etwas, was von Nero verfolgt worden ist, nichts anderes sein kann als etwas besonders Gutes.“
In allen diesen Quellen ist von einer Anordnung, einem Erlass Neros die Rede. Sollte es ein solches institutum Neronianum, ein Neronisches Edikt gegeben haben, so ist es heute in seinem Wortlaut verloren. Die Frage nach seiner Existenz muss also offen bleiben.
Es lässt sich also zusammenfassend sagen:
Nero konnte die Schuld am Brand Roms auf die Christen schieben, weil sie beim Volk nicht beliebt waren (Abgrenzung, alte Vorwürfe wie infanticidium). Die Aussschreitungen gegen Christen waren lokal begrenzt (auf Rom nämlich), und die Christen wurden für ein ganz konkretes Verbrechen bestraft. Die Frage, ob es ein kaiserliches Edikt gegeben hat, muss offen bleiben.
Man kann eigentlich nicht wirklich von einer organisierten Verfolgung unter Kaiser Nero sprechen, aber dennoch gilt Nero als erster Christenverfolger. Diese Ausschreitungen gegen Christen in Rom haben eine reiche Rezeption in der altkirchlichen Literatur erfahren, wo Nero z.B. als Antichrist begegnet.
2. Domitian
Eine Verfolgung unter Domitian ist quellenmäßig recht gut belegt. Nicht nur innerchristliche, sondern auch nichtchristliche Quellen bieten Anhaltspunkte für Übergriffe auf Christen während der Herrschaft des Domitian.
Sueton, Domitian 15,1:
„Schließlich ließ er [sc. Domitian] seinen Vetter Flavius Clemens, dessen Charakter von einer sehr arrogant wirkenden Gleichgültigkeit geprägt war, plötzlich aufgrund eines ganz fadenscheinigen Verdachtes (repente et ex tenuissima suspicione) kurz nach dessen Konsulat umbringen ...“
Cassius Dio 67, 14, 1-2:
Domitian lässt seinen Vetter, den Konsul Flavius Clemens gemeinsam mit dessen Frau, Flavia Domitilla töten. „Beide wurden der Gottlosigkeit (εγκλημα αθεοτητος) beschuldigt; wegen Gottlosigkeit wurden auch viele andere, die jüdische Sitten angenommen hatten, verurteilt.“
Diese beiden Quellen beschreiben ein gezieltes Vorgehen gegen eine (oder mehrere) hochstehende Personen am Hofe Domitians. Das Christsein als solches wird nicht angesprochen, stattdessen ist von Gottlosigkeit die Rede, was zugegebenermaßen ein Vorwurf gegen die Christen war.
Bei Sueton ist vage von einem „fadenscheinigen Verdacht“ die Rede, selbst wenn es sich bei Flavius Clemens um einen Christen gehandelt hat, ist das Christsein nur der Vorwand für die Hinrichtung.
Bei Cassius Dio ist von „jüdischen Sitten“ die Rede, was zwar auf Christen, ebenso aber auch auf das weitverbreitete jüdische Proselytentum zutreffen kann.
Höchstwahrscheinlich handelt es sich bei dem Vorgehen des Domitian um die Beseitigung möglicher Konkurrenten um die kaiserliche Macht. Es ist also eher als Vorgehen gegen die römische Aristokratie zu sehen (Domitian wurde zunehmend misstrauischer gegenüber seinem Umfeld).
Die Sicht auf Domitian als Christenverfolger ist v.a. durch spätere christliche Autoren wie Orosius, Melito, Laktanz und Euseb bedingt.
Bisher geht man davon aus, dass die Apokalypse, bzw. Offenbarung des Johannes in der Regierungszeit Domitians verfasst worden ist. Dies wird mit den damaligen Verfolgungen von Christen begründet (Apk 12,11; Apk 13). In neuerer Zeit hat Th. Witulski jedoch plausibel nachgewiesen, dass die Apokalypse wesentlich später, nämlich in die Regierungszeit des Kaisers Hadrian zu datieren ist. Dies macht die Wahrscheinlichkeit einer organisierten Christenverfolgung unter Domitian noch geringer.
3. Trajan
Pliniusbrief (111/112) (Quellentext s.u.):
Plinius, um 111 n. Chr. Statthalter der Provinz Pontus und Bithynien (im, Norden der heutigen Türkei), wirft in seinem berühmten Christenbrief an Kaiser Trajan (Plin. ep. X 96) die Frage auch, ob der Nachweis der Zugehörigkeit zum Christentum (nomen ipsum) als Grund für eine Bestrafung ausreicht, oder ob nur die damit verbundenen Straftaten (flagitia cohaerentia nomini) zu untersuchen sind.
Dabei beschreibt er sein Vorgehen gegenüber Christen wie folgt:
Zunächst droht Plinius den Menschen, die ihm als Christen vorgeführt werden, Folter und die Todesstrafe an. Wenn sie daraufhin tätige Reue zeigten (Opfer vor den Bildern der Götter und des Kaisers, bzw. Schwören beim Genius / der Tyche des Kaisers, Verfluchung Christi), gewährt er ihnen Vergebung und Straffreiheit. Wenn die Christen nach dreimaliger Nachfrage bei ihrem Glauben beharren, folgt daraus für sie die Todesstrafe (mehr wegen der Hartnäckigkeit und unbeugsamen Widerspenstigkeit [pertinacia et inflexibilis obstinatio]). Römische Bürger werden von Plinius nach Rom überführt.
In seiner Antwort auf die Frage, wie denn nun mit den Christen umzugehen sei, gebietet Trajan, dass das gezielte Aufspüren von Christen unzulässig sei (conquirendi non sunt). Sollte jemand aber angezeigt werden, so müsse er bestraft werden. Das Vorgehen des Plinius wird dabei für gut befunden. Trajan empfiehlt also Gnade für tätige Reue. Außerdem, so schreibt er, dürfen anonyme Anzeigen nicht berücksichtigt werden.
Trajans Reskript ist die erste überlieferte Fixierung eines Vorgehens bei Christenprozessen und bildet die Grundlage für Christenprozesse in der folgenden Zeit. Das dort beschriebene Opfer, das Christen vor den Götterstatuen und dem Kaiserstandbild leisten müssen, dient dabei vor allem zur Bekundung einer korrekten Staatsgesinnung einzelne Aspekte des christlichen Lebens werden nicht überprüft (nomen ipsum).
Es lässt sich also das eigentliche Ziel dieses Vorgehens deutlich erkennen, nämlich die Reintegration der Christen in die römische Gesellschaft. Das Verbot, Christen gezielt zu suchen, soll wahrscheinlich dazu dienen, die Ruhe im Reich nicht zu gefährden.
Eine sehr ironische Stellungnahme zu diesem Vorgehen bietet der kirchliche Schriftsteller Tertullian in seiner Hauptschrift, dem Apologeticum, einer Verteidigungsrede für das Christentum:
Apol. 2, 8 - 9
„Welch notgedrungen verworrene Entscheidung! Sie verbietet die Fahndung wie bei einem Unschuldigen und fordert die Bestrafung wie bei Schuldigen. Sie ist milde und grausam, stellt sich taub und ist zugleich wachsam. Warum bringst du dich, Urteil, selbst zu Fall? Wenn du verurteilst, warum fahndest du nicht auch? Wenn du nicht fahndest, warum sprichst du dann nicht auch frei? Zum Aufspüren von Räubern werden über alle Provinzen Militärposten verteilt, gegen Majestätsverbrecher und Staatsfeinde ist jeder einzelne Bürger als Soldat aufgerufen; bis zu ihren Komplizen und Mitwissern wird die Fahndung ausgedehnt. Nur nach einem Christen zu fahnden ist nicht erlaubt, ihn gerichtlich zu belangen ist jedoch erlaubt, als ob die Fahndung einen anderen Zweck hätte als die Anklage vor Gericht. Ihr verurteilt also einen Angeklagten, nach dem niemand zu fahnden wünschte; der, wie mir scheint, nicht so sehr deshalb Strafe verdient, weil er schuldig ist, sondern weil man ihn, ohne dass man hätte nach ihm fahnden dürfen, entdeckt hat.“
Tertullian (apol. 4,3-5.10-11; 37,2) tut so, als ob es schon früher formulierte Gesetze gegeben hätte, die das Christentum verbieten, und auch die Märtyrerakten (Acta Apolonii 13.23) sprechen von einem Senatsbeschluss über ein Verbot des Christentums. Gegen ein solches offizielles Dekret spricht aber die Unsicherheit des Plinius, die er nicht zu zeigen bräuchte, wenn es Gesetze oder auch nur eine durchgängige Praxis gegeben hat.
Quellentext: Briefwechsel zwischen Plinius und Kaiser Trajan zum Umgang mit den Christen
Plinius, Ep. X 96
Lateinisch C. Plinius Traiano Imperatori Sollemne est mihi, domine, omnia, de quibus dubito, ad te referre. Quis enim potest melius vel cunctationem meam regere vel ignorantiam instruere? Cognitionibus de Christianis numquam interfui; ideo nescio, quid et quatenus aut puniri soleat, aut quaeri. Nec mediocriter haesitavi, sitne aliquod discrimen aetatum, an quamlibet teneri nihil a robustioribus differant, detur paenitentiae venia, an ei, qui omnino Christianus fuit, desisse non prosit, nomen ipsum, si flagitiis careat, an flagitia cohaerentia nomini puniantur. Interim in iis, qui ad me tamquam Christiani deferebantur, hunc sum secutus modum: Interrogavi ipsos, an essent Christiani. Confitentes iterum ac tertio interrogavi supplicium minatus; perseverantes duci iussi. Neque enim dubitabam, qualecumque esset, quod faterentur, pertinaciam certe et inflexibilem obstinationem debere puniri. Fuerunt alii similis amentiae, quos, quia cives Romani erant, adnotavi in urbem remittendos. Mox ipso tractatu, ut fieri solet, diffundente se crimine plures species inciderunt. Propositus est libellus sine auctore multorum nomina continens. Qui negabant esse se Christianos aut fuisse, cum praeeunte me deos appellarent et imagini tuae, quam propter hoc iusseram cum simulacris numinum adferri, ture ac vino supplicarent, praeterea maledicerent Christo, quorum nihil cogi posse dicuntur, qui sunt re vera Christiani, dimittendos esse putavi.
| Deutsch C. Plinius an Kaiser Trajan Ich habe es mir zur Gewohnheit gemacht, mein Herr, alles, worüber ich im Zweifel bin, dir vorzutragen. Denn wer könnte besser mein Zögern lenken und meine Unkenntnis belehren. An Gerichtsverhandlungen über Christen habe ich niemals teilgenommen; daher weiß ich nicht, was und inwieweit üblicherweise bestraft und untersucht wird. Auch bin ich nicht wenig an dem Punkt hängen geblieben, ob das Alter irgendeinen Unterschied macht, oder ob die Jungen nichts von den Älteren unterscheidet, ob der Reue Gnade gewährt wird, oder ob es dem, der überhaupt einmal Christ gewesen ist, nichts nützt, wenn er davon Abstand genommen hat, ob die Zugehörigkeit zum Christentum (nomen ipsum), selbst wenn sie von Vergehen frei ist, oder ob die mit der Zugehörigkeit verbundenen Vergehen bestraft werden sollen. Inzwischen bin ich bei denen, die mir als Christen vorgeführt wurden, auf diese Weise verfahren: Ich habe sie gefragt, ob sie Christen seien. Diejenigen, die das bekannten, habe ich ein zweites Mal gefragt und ein drittes Mal unter Androhung der Todesstrafe; DIejenigen, die darauf beharrten, habe ich bestrafen lassen. Denn ich zweifelte nicht daran, was auch immer es sei, das sie bekannten, dass ihre Hartnäckigkeit und ihre unbeugsame Halsstarrigkeit bestraft werden musste. Es gab Andere von ähnlicher Verstandeslosigkeit, die, weil sie römische Bürger waren, ich vorgemerkt habe, um sie nach Rom zu überstellen. Als sich, wie es durch die Verhandlung selbst üblicherweise der Fall ist, der Vorwurf weiter ausbreitete, traten unterschiedliche Fälle auf. Es wurde eine Anzeige ohne Absender vorgelegt, die die Namen vieler Leute enthielt. Diejenigen, die verneinten, dass sie Christen seien oder gewesen seien, habe ich geglaubt, freilassen zu müssen, wenn sie unter meiner Anleitung die Götter anbeteten und deinem Standbild, das ich zu diesem Zweck mit den Götterstatuen hatte aufstellen lassen, Weihrauch und Wein opferten und zudem ihren Christus verspotteten, wozu man sagt, dass ein wahrer Christ nicht gezwungen werden könne. Andere, die in der Liste genannt waren, sagten, dass sie Christen seien, aber bald darauf verneinten sie es; Sie seien es zwar gewesen, hätten aber Abstand davon genommen, einige vor drei Jahren, einige vor mehreren Jahren, mancher sogar vor zwanzig Jahren. Auch diese alle haben sowohl dein Standbild als auch die Götterstatuen angebetet und Christus verspottet. Sie bekräftigen allerdings, dass darin ihre höchste Schuld und Verfehlung bestand, dass sie üblicherweise an einem bestimmten Tag vor Sonnenaufgang zusammenkamen und Christus als ihrem Gott im Wechselgesang ein Lied sangen, und dass sie sich durch einen Eid dazu verpflichteten, sich nicht in irgendein Verbrechen zu verstricken, sondern keinen Betrug, keinen Raub, keinen Ehebruch zu begehen, dass sie keine Treue zu brechen und Dinge, die ihnen anvertraut worden sind, wieder herauszugeben. Nachdem dies vollzogen war, sei es Brauch, auseinanderzugehen und wieder zusammenzukommen um ein gemeinsames Mahl einzunehmen - und zwar ein gewöhnliches und harmloses. Und selbst dies hätten sie aufgehört zu tun nach meinem Edikt, durch das ich - gemäß deinem Auftrag - verboten hatte, dass Vereins-Zusammenkünfte stattfinden. Für umso notwendiger habe ich es erachtet, aus zwei Mägden, die Dienerinnen genannt wurden, durch Fotler herauszufinden, was daran wahr sei. Ich konnte nichts anderes finden, als verworrenen und maßlosen Aberglauben. Nach der Unterbrechung der Untersuchung wende ich mich daher nun ratsuchend an dich. Die Angelegenheit schien mir nämlich einer Beratung wert, besonders wegen der Anzahl der Angeklagten;. Denn Viele jeden Alters, jedes Standes, beiderlei Geschlechts sogar werden bereits angeklagt und in Zukunft noch angeklagt werden. Und nicht nur auf Städte, sondern auch Dörfer und Felder hat sich die Ansteckung dieses Aberglaubens verbreitet, die trotzdem - wie es scheint - aufgehalten und berichtigt werden kann. Gewiss steht hinreichend fest, dass die Tempel, die schon verlassen waren, wieder beginnen, besucht zu werden, und dass die lange Zeit unterbrochenen regelmäßigen Opfer wieder aufgenommen werde, und dass wieder das Fleisch der Opfertiere auf die Märkte kommt, wofür in der Vergangenheit selten ein Käufer gefunden wurde. Daraus ist leicht ersichtlich, welche Menge von Menschen sich bessern kann, wenn der Reue Raum gegeben wird. |
Plinius, Ep. X 97
Lateinisch Actum, quem debuisti, mi Secunde, in excutiendis causis eorum, qui Christiani ad te delati fuerant, secutus es. Neque enim in universum alquid, quod quasi certam formam habeat, constitui potest. Conquirendi non sunt; si deferantur et arguantur, puniendi sunt, ita tamen, ut, qui supplicando dis nostris, quamvis suspectus in praeteritum, veniam ex paenitentia impetret. Sine auctore vero propositi libelli in nullo crimine locum habere debent. Nam et pessimi exempli nec nostri saeculi est. | Deutsch Die Verfahrensweise, das nötig war, mein Secundus, hast du bei der Untersuchung der Fälle derjeniger, die dir als Christen angezeigt worden waren, angewendet. Denn allgemein kann nichts festgelegt werden, was gleichsam eine sichere Vorgehensweise abbildet. Sie dürfen nicht aufgespürt werden; Wenn sie aber angezeigt und angeklagt werden, sind sie zu bestrafen, und zwar in der Weise, dass demjenigen, der durch ein Bittopfer an unsere Götter, Gnade aus der Reue erlangen soll, wenngleich er durch seine Vergangenheit verdächtig bleibt. Ohne Absender eingereichte Klagen dürfen in keinem Prozess einen Ort haben. Denn das ist sowohl ein sehr schlechtes Beispiel als auch unserem Zeitalter nicht angemessen. |
4. Hadrian
Euseb, Kirchengeschichte IV. Buch überliefert ein Reskript von Kaiser Hadrian an den Statthalter der Provinz Asia, Minicius Fundanus aus dem Jahr 124/125. (Das lateinische Original ist nicht erhalten, es ist lediglich eine griechischer Übersetzung dieses Schreibens überliefert.)
Darin ordnet der Kaiser an, dass die Christen vor Denunzianten geschützt werden sollen. Eine Anklage dürfe nicht nur aufgrund des „nomen ipsum“, also der bloßen Zugehörigkeit zum Christentum, erfolgen, sondern nur, wenn nachgewiesen sei, dass die Christen gegen Gesetze verstoßen.
Allerdings handelt es sich bei diesem hadrianischen Edikt aller Wahrscheinlichkeit nach um eine christliche Interpolation, da auch in der Folgezeit bis Commodus (reg 180-192) das Reskript Trajans (conquirendi non sunt) maßgeblich ist.
5. Septimius Severus und Caracalla
Unter Septimius Severus ist eine leichte Änderung in der Christenpolitik zu verzeichnen.
Er verbietet im Jahr 201 oder 202 n. Chr. das Proselytentum durch ein Edikt, dessen Echtheit allerdings umstritten ist.
Wenn es echt war, ist davon auszugehen, dass dieses Verbot auch das Christentum betraf und christliche Mission damit unterbunden wurde.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Herrschaft der Severer war die sog. constitutio Antoniniana (212). Durch diesen Erlass wurde das römische Bürgerrecht fast allen Reichsbewohnern verliehen. Die meisten Christen waren also ab nun römische Staatsbürger, wodurch theoretisch eine Anklage gegen sie wegen des crimen laesae maiestatis (Majestätsverletzung) erst möglich wurde.
Zu dieser Zeit häufen sich mit den zunehmenden wirtschaftlichen und militärischen Schwierigkeiten des römischen Reichs auch die die Berichte von Ausschreitungen gegen die Christen. Aber es handelt sich bis hierher ausschließlich um örtlich und zeitlich begrenzte Einzelerscheinungen, die nicht von der Obrigkeit ausgehen, sondern vom Volk. Man kann also bis hierher nicht von systematischen Christenverfolgungen sprechen. Diese Lage ändert sich erstmalig durch Kaiser Decius.
Mit den zunehmenden Ausschreitungen gegen die Christen erwächst eine neue literarische Gattung: die Märtyrerakten.
In die Regierungszeit des Septimius Severus fällt z.B. die passio Perpetuae et Felicitatis (203). Dabei handelt es sich um die Aufzeichnungen der Vibia Perpetua aus dem Gefängnis in Karthago, sie ist eine Frau höheren Standes und wegen ihrer Zugehörigkeit zum Christentum verhaftet worden. Märtyrerakten wie diese sind in der afrikanischen Kirche noch Jahrhunderte lang verlesen worden und erfreuten sich großer Beliebtheit.
Um 180 n. Chr. wurden die Akten der Märtyrer von Scili, einer Stadt in Nordafrika, verfasst. Wahrscheinlich handelt es sich hierbei um persönliche Erinnerungen von Augenzeugen. Auch hier sieht man noch, dass das nomen ipsum, also die bloße Zugehörigkeit zum Christentum, ausschlaggebend für die Verhaftung ist. Das schlägt sich in allen Märtyrerakten nieder: Zugehörigkeit zum Christentum ist das allein Entscheidende („Christianus sum“ bei den Märtyrern von Scili)
6. Maximinus Thrax
Ein Edikt des Maximinus Thrax ist durch Euseb, KG VI überliefert. Darin wird die Todesstrafe für Kleriker angeordnet. Aber auch die Echtheit dieses Dokuments ist eher zweifelhaft, da es keine anderen direkten Belege für einen solchen Erlass gibt und ein Abrücken von der Praxis bei Trajan nirgends sichtbar wird.
Allerdings berichtet Cyprian, ep 75 von mehreren Erdbeben in Kappadokien und Pontus, die zum Ausbruch einer Verfolgung gegen Christen (persecutio … gravis adversus nos nominis) geführt haben soll. Diese Verfolgung sei vom Statthalter angeordnet worden, was eine neue Qualität in den Ausschreitungen gegen Christen bedeutet. Aber hier ist wohl davon auszugehen, dass der Statthalter lediglich dem Druck des Volkes nachgibt und das Verlangen nach einem „Sündenbock“ befriedigt.
(Ähnliches berichtet auch Tertullian, Apol. 40,2: „Christianos ad leonem!“ = Schrei des Pöbels, sobald eine Katastrophe passiert.)
7. Decische Verfolgung
Gegen Ende des Jahres 249 kommt es schließlich zu dem, was man als die „Decische Verfolgung“ bezeichnet.
Decius, ein Soldatenkaiser, also durch das Militär und aus dem Militär auf den Thron gekommen, ordnet kurz nach seiner Machtübernahme eine supplicatio – ein Bittopfer zur Versöhnung der Götter an. Ein durchaus erwünschter Nebeneffekt ist für Decius die Tatsache, dass das Opfer auch als Loyalitätsbekundung der Reichsbewohner ihm gegenüber gelten soll.
Im Zusammenhang mit der Decischen Verfolgung taucht immer wieder die Frage auf, ob dieses Opfer nur für Christen gegolten haben soll oder auch für Heiden? Oder etwas weiter gefasst: Ging es Decius um eine allgemeine kultische Neubelebung oder um eine reine Christenverfolgung?
Die gesamte Regierungszeit des Decius ist geprägt von einer Restaurationspolitik, die den alten römischen Werten und Kulten wieder neues Gewicht geben will. Dabei muss man zur Kenntnis nehmen, dass die römische Religion eng mit dem römischen Staat verbunden ist. Die Decische Verfolgung ist als Ausdruck dieser Restaurationspolitik zu verstehen; sie betrifft also das gesamte Reich und alle Bewohner, also nicht nur Christen.
In jeder Stadt wurden Opferkommissionen eingerichtet, die den Opfervollzug überwachen und bescheinigen sollten. (Eine solche Bescheinigung auf einem Papyrus zeigt unsere Abbildung. Berlin, P13430)
Es sollten vor den Augen der Kommission Gaben in Form von Trank- und Speiseopfer dargebracht werden, wobei anschließend das Opferfleisch gegessen werden sollte. Eine Statue des Kaisers wurde neben die Götterbilder gestellt, und der Genius, bzw. die Tyche des Kaisers wurde beim Opfer mit verehrt.
Es ergeben sich also entscheidende Unterschiede zu den vorigen „Verfolgungen“: Erstmals handelt es sich nicht mehr um vom Volk ausgehenden Unmut, dem die politischen Führer lediglich genüge tun, sondern hier geht es um eine von höchster Instanz verordnete Loyalitätsbekundung an Kaiser, römischen Staat und römischen Kult.
Decius verfolgt drei wesentliche Ziele mit seinem Opferbefehl:
- die Gunst der römischen Götter wiedererlangen
- die religiöse Einheit des Reiches stärken
- das Christenproblem lösen
Für einen Christen stellt sich in dieser Zeit natürlich die Frage: wie geht man mit einem solchen Befehl um?
Dabei gibt es nur die Wahl zwischen der Teilnahme am Opfer und damit der Verleugnung des christlichen Glaubens, der Beschaffung einer Opferbescheinigung durch Bestechung und schließlich Standhaftigkeit, die eine Bestrafung nach sich zieht.
Der Schriftsteller Cyprian findet einen anderen Weg, nämlich die Flucht an einen sicheren Ort.
Diese Verfolgung endet mit dem Tod des Decius im Juni 251. Viele Christen haben aber das Opfer vollzogen, was in der Folgezeit zu einem großen Problem für die Kirche werden sollte. Denn es musste nun die Frage geklärt werden, was mit diesen lapsi geschehen solle? Außerdem haben die „Standhaften“ oft aus dem Gefängnis heraus pauschal eine Absolution für die lapsi (die Gefallenen) ausgesprochen.
Das Ergebnis aller Streitigkeiten war die Erlaubnis für alle lapsi zur Wiederaufnahme in die Kirche. Der Zustand vor der Verfolgung wird recht schnell wieder hergestellt, und es brach nun eine Friedenszeit für das Christentum in den Jahren 251–257 n. Chr. an.
8. Valerianische Verfolgung
Im Sommer 257 ist zu einer Verfolgung durch Kaiser Valerian gekommen, die angestoßen wurde durch zwei kaiserliche Edikte:
1. Edikt (August 257, vgl. Euseb, HE 7,11,6ff.):
Im ersten Edikt wird ein Opfervollzug für den Klerus befohlen. Bei einer Nichtbefolgung wurden die kirchlichen Leiter mit Relegation bestraft. Außerdem wurden religiöse Versammlungen sowie der Besuch christlicher Friedhöfe für jedermann bei Androhung von Todesstrafe untersagt. Christlicher Besitz wurde gänzlich konfisziert.
Das Ziel dieses Edikts war ganz eindeutig die Unterbindung des kirchlichen Lebens.
Allerdings scheint es wohl seine beabsichtigte Wirkung verfehlt zu haben. Denn wie Euseb, KG, VII 11,12ff. über Alexandrien berichtet, wird Dionysius von Alexandrien zwar verbannt, das Gemeindeleben in der Metropole wird aber nahezu ungehindert fortgesetzt.
2. Edikt (Cyprian, Ep. 80,1f.: Reskript Valerians an den Senat):
Daher erlässt Valerian ein zweites Edikt, durch das alle Kleriker, die das 1. Edikt nicht befolgt haben, hingerichtet werden. Des Weiteren verlieren christliche Senatoren, höhere Beamte und Ritter ihren Rang, ihr Amt und ihr Vermögen. Sofern sie dann immer noch an ihrem Glauben festhalten, werden sie mit dem Tode bestraft. Christliche Frauen aus der Schicht der honestiores werden enteignet und verbannt, untergeordnete kaiserliche Beamte werden zur Zwangsarbeit verurteilt.
Die Folge dieses Erlasses war der Tod bedeutende Bischöfe, aber auch einfache Kleriker und Christen.
Durch das erste Valerianische Edikt wird Cyprian nach Curubis (Kurba) verbannt. Das zweite Valerianische Edikt hat seine Hinrichtung am 14. September 258 zur Folge. (s.a. ⇒ Acta Cypriani, dazu auch Sebastian Buck, Acta Cypriani - Das Martyrium des Cyprian von Karthago. Lateinischer Orignaltext und deutsche Übersetzung, Steinfurt 2023)
Weitere Schritte gegen die Christen werden von Valerian nicht unternommen, da er bei einem Feldzug gegen die Sassaniden (Schapur I.) im Juni 260 in Gefangenschaft gerät. Sein Sohn und Nachfolger Gallienus beendet die Auseinandersetzung mit der Kirche. Das Reskript des Gallienus an die Bischöfe Ägyptens, besonders Dionys von Alexandrien, der die Verfolgung und Gefangenschaft überlebt hat, ist bei Euseb, HE, 7,13 überliefert. Darin wird die Rückgabe der christlichen Kirchen und der christlichen Friedhöfe angeordnet.
Es folgt nun wieder eine Friedensperiode zwischen Staat und Kirche von 260 bis 303. In dieser Zeit konnte sich das Christentums stark ausbreiten - auch bei der Landbevölkerung. (Davor war das Christentum vorwiegend eine Stadtreligion. Der Begriff pagani = Heiden bedeutet wörtlich übersetzt „Landbewohner“)
Auf diese Ruhezeit folgte die heftigste und gründlichste Verfolgung von Christen unter der Herrschaft Diokletians.
9. Verfolgung unter Aurelian
Euseb und Laktanz berichten über den Plan des Aurelian, eine Christenverfolgung durchzuführen. Für eine solche Aktion gibt es allerdings keine nichtchristlichen Belege. Ein gezieltes Vorgehen des Aurelian gegen Christen erscheint aber plausibel, denn er wollte den Sonnengott Sol Invictus als obersten Reichsgott etablieren (Errichtung des Sonnentempels in Rom) und eine Einigung des Reichs auch in religiöser Hinsicht verwirklichen, was bei den Christen natürlich auf Ablehnung und Widerstand stoßen musste und bei konsequenter Umsetzung Vorgehen gegen Christen notwendig machte, da sie der Religionspolitik des Aurelian im Wege stehen.
Sollte es also eine Verfolgung von Christen unter Aurelian gegeben haben, dann dürfte dies in erster Linie eher eine Verfolgung der Gegner seiner Religionspolitik gewesen sein, die zufällig Christen waren.
10. Verfolgung unter Diokletian und seinen Mitregenten
Diokletian (reg. 284–305) führte eine Reichsreform zur dauerhaften Stabilisierung des Imperium Romanum durch (Provinzreform [Neueinteilung], Finanzreform, Wirtschaftsreform, Herrschaftsteilung in zwei Augusti und zwei Caesares: Tetrarchie), wobei er sich stets an altrömischen Traditionen orientierte. Es handelte sich dabei nicht nur um eine politische Reform, sondern auch um eine kultische (die penible Einhaltung der kultischen Vorschriften ist im römischen Denken seit jeher eng mit der salus publica verknüpft). Damit hatte diese Reform notwendigerweise auch Auswirkungen auf die Christenpolitik (vgl. Decius!). Jupiter wird unter Diokletian als Gott und Weltenlenker verehrt, es ist eine henotheistische Tendenz feststellbar. Diokletian legt sich den Titel dominus et deus zu und nimmt den Beinamen Iovius (abgeleitet von Jupiter) an. Das Kaisertum wird also zunehmend theokratischer.
Diokletian erlässt insgesamt vier Edikte
1. Edikt (Februar 303):
- Zerstörung aller Kirchengebäude
- Auslieferung und Vernichtung der heiligen Schriften und liturgischen Bücher
- Christen aus den höheren Schichten dürfen keine Prozesse mehr führen und keine Testamente erlassen (Verlust der Rechtsfähigkeit)
- Alle christlichen Freigelassenen am kaiserlichen Hof (sog. Palatini) werden in den Sklavenstand zurückversetzt
Die Auswirkungen dieses ersten Edikts waren Kirchenzerstörungen, Bücherverbrennungen und Exilierungen.
In dieser Zeit kommt es zu einer Brandstiftung am kaiserlichen Hof, die den Christen zur Last gegegt wird, woraufhin Diokletian alle Hofangehörigen zum Opfer als Bekenntnis zur Staatsreligion zwingt.
2. Edikt (Frühsommer 303):
Inhaftierung aller Kleriker
3. Edikt (wenig später):
Kleriker werden zum Opfer gezwungen (bei Vollzug: Freilassung, bei Verweigerung: Todesstrafe)
4. Edikt (Anfang 304):
allgemeines Opfer (bei Weigerung: Deportation zur Zwangsarbeit oder Hinrichtung)
Die Ausführung dieser Edikte fand in unterschiedlichem Maße statt, da die Umsetzung im Ermessen der vier Kaiser lag.
Ihr endgültiges Ende fand die Verfolgung unter Diokletian im Jahre 311 n. Chr. durch das Toleranzedikt des Galerius. Das Christentum wird zur religio licita, wodurch die Religionsausübung der Christen nun auch als wichtig für das Heil des Staates bestätigt wird.
Zusammenfassung
Das Schema der 10 Verfolgungen kann so nicht gelten. „Christenverfolgungen“ sind bis zur Decischen Verfolgung immer vom Umfang her begrenzt und von den örtlichen Bedingungen und dem jeweiligen Statthalter abhängig, meistens gehen sie vom Volk aus!
Die Voraussetzung für diese Ausschreitungen war ein latentes Misstrauen bei der Bevölkerung gegenüber den Christen aufgrund ihrer zurückgezogenen Lebensweise etc.
Von „Verfolgung“ kann man eigentlich nur bei, Valerian und Diokletian sprechen, die mit konkreten Erlassen gezielt gegen Christen vorgehen.
Fotos: Sebastian Buck (wenn nicht anders angegeben)
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