Paulus - Apostel der Völker

Paulusfresko, Paulusgrotte, Ephesos, Copyright: Sebastian BuckIch tue euch aber kund, Brüder, dass das von mir verkündigte Evangelium nicht von menschlicher Art ist. Ich habe es nämlich weder von einem Menschen empfangen noch erlernt, sondern durch Offenbarung Jesu Christi. Denn ihr habt von meinem früheren Verhalten im Judentum gehört, dass ich die Gemeinde Gottes über die Maßen verfolgte und sie zu vernichten suchte und im Judentum mehr Fortschritte machte als viele Altersgenossen in meinem Volk; ich war ja für meine väterlichen Überlieferungen in viel höherem Maße ein Eiferer. Als es aber dem, der mich von meiner Mutter Leibe an ausgewählt und durch seine Gnade berufen hat, gefiel, seinen Sohn in mir zu offenbaren, damit ich ihn unter den Nationen verkündigte, zog ich nicht Fleisch und Blut zu Rate; ich ging auch nicht nach Jerusalem hinauf zu denen, die vor mir Apostel waren, sondern ich ging sogleich fort nach Arabien und kehrte wieder nach Damaskus zurück. Darauf, nach drei Jahren, ging ich nach Jerusalem hinauf, um Kephas kennen zu lernen, und blieb fünfzehn Tage bei ihm. […] Darauf kam ich in die Gegenden von Syrien und Kilikien. Ich war aber den Gemeinden in Judäa, die in Christus sind, von Angesicht unbekannt. Sie hatten aber nur gehört: Der, der uns einst verfolgte, verkündigt jetzt den Glauben, den er einst zu vernichten suchte; und sie verherrlichten Gott um meinetwillen.

(Gal 1,11-24)

Paulus ist wohl eine der schillerndsten Gestalten des Urchristentums. Vormals heftigster Widersacher des Christentums wurde er schließlich zum eifrigsten Verkünder der christlichen Botschaft. Die wichtigste Quelle für Informationen über sein Leben stellen die von ihm verfassten Briefe und die Darstellungen in der Apostelgeschichte des Lukas dar. Geboren wurde Paulus in der kilikischen Metropole Tarsus. Er entstammte einer jüdischen Familie. Der jüdische Name des Paulus war Saulus – nach dem großen König des Alten Testaments. Diesen Namen nennt er selbst in seinen Briefen nie, Paulus erwähnt seine jüdische Abstammung aber mehrfach mit Stolz.

Die Bekehrung des Paulus

Paulinische Selbstzeugnisse (Gal. 1,11-24)

Im Galaterbrief beschreibt Paulus keine Audition, kein Hörerlebnis. Er sagt lediglich, er habe durch eine Offenbarung des Sohnes (hierbei handelt es sich um einen genitivus obiectivus!) das Evangelium empfangen. Betrachtet man in diesem Zusammenhang 1 Kor 9,1 „Habe ich nicht unseren Herrn Jesus gesehen?“ sowie 1 Kor 15, 8-10 „als letztem von allen … erschien er auch mir.“, so wird deutlich, dass es nach eigener Darstellung des Paulus wohl eine Vision gegeben haben dürfte. In 1 Kor 9,1 gibt Paulus eine Definition des Apostels: „Bin ich nicht Apostel? Habe ich nicht Jesus, unseren Herrn, gesehen? Seid nicht ihr mein Werk im Herrn?“. Paulus begründet also sein Apostolat mit der visuellen Erscheinung des auferstandenen Christus.

In 1 Kor 15, 8-10 beschreibt Paulus das Erlebte durch seine Wortwahl (ophtê und eben nicht apokalyptein) ebenfalls eindeutig als einen visuellen Vorgang. Jürgen Becker sagt in seinem Paulus-Buch dazu, ein „optisches“ Erlebnis sei zwar gewiss nicht abzustreiten, entscheidend sei jedoch die prophetische Beauftragung, die Paulus durch dieses Erlebnis erfahren habe. Eine Audition habe es nach dem, was man aus den paulinischen Aussagen entnehmen könne, nicht gegeben. Becker beobachtet zudem, dass Gal 1, 11-24 einer alttestamentlichen prophetischen Berufung nachgestaltet sei. Er zieht zur Begründung zwei Stellen zu Rate: Jer 1,5 beschreibt die Erwählung Jeremias zum Propheten für die Völker, Jes 49,1 erwähnt zudem noch die Erwählung vom Mutterleib an, die auch Paulus Gal 1,15 anführt. Es lasse sich also nachweisen, dass Paulus das Erlebte in seiner Beschreibung zu einer prophetischen Berufung stilisiert.

Auch der Neutestamentler Samuel Vollenweider sieht in dem von ihm für die Neuauflage der „Religion in Geschichte und Gegenwart“ verfassten Artikel die Analogie zu alttestamentlichen Prophetenerwählungen. Er geht allerdings noch weiter. Auditive und visuelle Elemente können seiner Meinung nach nicht ausgeschlossen werden. Er hält es sogar für möglich, dass Paulus eine Thronsaalvision ähnlich Jes 6 gehabt haben könnte. Hierbei ergibt sich allerdings das Problem, dass in den Aussagen des Paulus keinerlei Hinweis auf etwas Derartiges vorhanden ist. Außerdem würde eine solche Erscheinung auch lediglich visuelle Elemente beinhalten.

Es lässt sich also festhalten:

  1. Paulus versteht seine Indienstnahme als prophetische Berufung.
  2. Die Berufungsbegegnung hat mit Sehen zu tun.
  3. Die gesehene Person ist der auferstandene Jesus.
  4. Das Sehen allein reichte zur Identifikation.

In der Apostelgeschichte wird an drei Stellen die Bekehrung des Paulus beschrieben (Apg 9.22.26). In allen drei Darstellungen werden unterschiedliche Akzente gesetzt, die sich nach der jeweiligen Intention richten. Auch in der Frage, worin das Erlebnis eigentlich bestanden hat, stimmen diese Stellen nicht überein: In Apg 9 ist davon die Rede, dass die Begleiter des Paulus zwar etwas hören, aber nichts sehen. In Apg 22 sehen sie nur etwas, hören aber nichts. In Apg 9 – als die erste Stelle in der Apostelgeschichte, die das Damaskuserlebnis beschreibt – legt den Schwerpunkt auf die Bekehrung des Paulus vom Verfolger zum Verfechter des Christentums. Im weiteren Verlauf der Apostelgeschichte verschiebt sich das Gewicht der Darstellung immer mehr auf den Inhalt der Beauftragung. Es ist allerdings zu beobachten, dass das Thema der Heidenmission bei allen drei Darstellungen vorkommt. Daraus lässt sich ableiten, dass das Damaskus-Erlebnis und die Heidenmission in der Überlieferung zusammenhängen. Das führt zu der Frage nach den Gründen für diese Verbindung.


Warum bedeutet das „Widerfahrnis“ für Paulus zugleich die Beauftragung mit der Heidenmission?

Um sich dieser Frage nähern zu können, muss man zunächst den Inhalt der Christus-Offenbarung, der apokalypsis, betrachten.

Samuel Vollenweider sieht darin drei Ebenen:

  1. christologisch: Paulus sei klar geworden, dass Jesus der Messias und der Sohn Gottes ist.
  2. erwählungstheologisch: Paulus fühle sich mit der Heidenmission beauftragt.
  3. soteriologisch: Paulus habe erkannt, dass die Tora keine Bedeutung mehr hat, sondern durch den gekreuzigten Messias abgelöst ist.

Um diesen letzten Punkt zu begründen, führt Vollenweider Gal 3,13 an: „Christus hat uns losgekauft von dem Fluch des Gesetzes, indem er ein Fluch für uns geworden ist. Denn es steht geschrieben: ‚Verflucht ist jeder, der am Holz hängt!’“. Paulus zitiert hier Dtn 21,23. Nach Vollenweider schränke die Tatsache, dass Jesus gekreuzigt wurde, was seiner Meinung nach einen Bruch des jüdischen Rechts bedeute, die Tragweite des Gesetzes deutlich ein; Jesus Christus sei damit im Bezug auf die Heilsnotwendigkeit an die Stelle der Tora getreten.

Hierzu lässt sich bemerken, dass Dtn 21,23 eindeutig eine jüdische Bestrafung von Verbrechern meint. Das hier Gesagte dürfte wohl kaum eine römische Hinrichtung betreffen. Vollenweider setzt also eine jüdische Strafe und die römische Folter in Analogie, was unzulässig ist.

Udo Schnelle sieht in seinem Paulus-Buch in dem Damaskus-Erlebnis einen vierfachen Erkenntnisgewinn für Paulus:

  1. theologisch: Paulus habe erkannt, dass Gott wieder redet und handelt.
  2. christologisch: Paulus sei bewusst geworden, dass Jesus Christus die Macht und Offenbarung Gottes sei.

Hierzu lässt sich bemerken, dass dieser Sachverhalt von Paulus an der angeführten Stelle bereits sehr tiefgehend reflektiert wird; es handelt sich in 2 Kor 4,4 um späte paulinische Theologie. Das Damaskus-Erlebnis mit 2 Kor 4,4 in Verbindung zu setzen bedeutet, dass man die Entwicklung, die die paulinische Theologie durchmacht, außer Acht lässt.

3. soteriologisch: Für Paulus sei klar, dass die Glaubenden bereits in der Gegenwart Anteil am Heil der Auferstehung haben.

4. biographisch: Paulus habe sich durch das Damaskus-Erlebnis auserwählt, berufen und beauftragt gefühlt.

Becker wiederum ordnet das Damaskus-Erlebnis lebensgeschichtlich ein. Paulus kenne seine Gegner (nämlich die Christen) und deren „Christologie“, sowie die Konsequenzen, die sich für sie daraus ergeben, nämlich die vereinzelten Überschreitungen der Grenzen des Judentums. Die Haltung, die Paulus selbst als „Eifern“ bezeichnet, führe dazu, dass er das Christentum deswegen bekämpft. Dadurch, dass ihm bei Damaskus Christus als der Auferstandene erschienen sei, sei ihm klar geworden, dass das, was er bekämpfte, die Wahrheit ist. Paulus habe diese erste Erkenntnis theologisch weiter reflektiert und sei dadurch schließlich zur programmatischen Überschreitung der Grenzen des Judentums, also der Heidenmission, gelangt.



Das römische Bürgerrecht des Paulus

Lukas berichtet Apg 25 davon, dass Paulus nach seiner Gefangennahme in Cäsarea von seinem Appellationsrecht Gebrauch macht, das ihm durch seinen Status als römischer Bürger mit vollem Bürgerrecht zusteht.

Es gibt allerdings kein paulinisches Selbstzeugnis über sein römisches Bürgerrecht, Paulus ist in seinen Briefen eher bestrebt, sich selbst als Jude zu zeichnen. Es ist davon auszugehen, dass er Diaspora-Jude war. Es besteht kein Grund, seine Herkunft aus Tarsos in Frage zu stellen.

Die Apg hingegen ist in ihrer Darstellung des paulinischen Wirkens tendenziös. Paulus wird überhöht dargestellt.

Bürgerrecht

Das Bürgerrecht einer griechischen polis erwirbt man entweder durch Geburt, durch Verleihung oder durch Kauf. Man kann nichts über das Bürgerrecht in Bezug auf Juden allgemein sagen. Für diese besteht die Schwierigkeit, dass sie an bestimmten kultischen Handlungen, die mit dem Innehaben des Bürgerrechts verbunden waren, nicht teilnehmen konnten. Es ist aber davon auszugehen, dass Einzelpersonen, die Juden waren, das Bürgerrecht innegehabt haben konnten. Bei Paulus stellt sich das benannte Problem allerdings in besonderem Maße, da er sich selbst als frommer Pharisäer bezeichnet.

Das römische Bürgerrecht erwirbt man ebenfalls durch Geburt, Adoption, Verleihung oder durch Kauf. Außerdem konnten auch liberti, also Freigelassene, das römische Bürgerrecht erhalten. Es lässt sich beobachten, dass Juden mit römischem Bürgerrecht im ersten Jahrhundert sehr selten belegt sind, wobei aber berücksichtigt werden muss, dass die Quellenlage allgemein sehr schlecht ist.

Mit dem römischen Bürgerrecht standen einem Bürger folgende Privilegien zu:

  • Er durfte die tria nomina führen
  • Er durfte die toga tragen
  • Er hatte das Recht der provocatio, bzw. appellatio

Das Appellationsrecht sieht vor, dass ein römischer Bürger bei einer Anklage das Recht auf einen Prozess in Rom hat. Das Appellationsrecht galt allerdings nicht bei der Anklage, Aufruhr zu erregen, die bei Paulus wahrscheinlich Anwendung fand.

Philippi (Apg 16,37)

Paulus wird in Philippi wegen Aufruhrs angeklagt. Wie bereits erwähnt, dürfte also das Appellationsrecht hier gar nicht greifen.

Lukas impliziert hier, dass nicht nur Paulus, sondern auch sein Begleiter Silas römischer Bürger war. Man kann an den lukanischen Text die Frage stellen, warum die provocatio nicht sofort bei der Gefangennahme erfolgt, sondern erst im Nachhinein. Diese Tatsache lässt den Schluss zu, dass diese Szene durch Lukas kreiert worden ist, oder dass er eine andere Vorlage besessen hat. Bei genauerer Betrachtung des lukanischen Texts fallen weitere Ungereimtheiten auf:

Nach der lukanischen Darstellung schützt das römische Bürgerrecht auch vor körperlicher Bestrafung bzw. Folter. Dagegen berichtet Paulus mehrfach davon, ausgepeitscht worden zu sein.1 Es erscheint recht fragwürdig, warum sich Paulus hätte geißeln lassen sollen, wenn er doch als römischer Bürger dieser Misshandlung hätte entgehen können. Die Geißelung als freiwillig darzustellen, und das mit paulinischer Leidenstheologie zu begründen, erscheint absolut abwegig.

Der onomastische Ansatz

Der Australier E. A. Judge behauptet, im Umfeld des Paulus gebe es so viele römische Namen, dass es sehr wahrscheinlich sei, anzunehmen, dass sich Paulus auf seinen Reisen gezielt mit Römern zusammengetan habe.

Judge stützt sich bei seinen Untersuchungen v. a. auf das cognomen. Dies erscheint als recht ungenaues Vorgehen, das sich absolute Gewissheit über das Vorhandensein oder Fehlen des römischen Bürgerrechts nur durch die Tribusangabe erlangen lässt. Er kommt zu dem Ergebnis, dass etwa dreißig Prozent der im Zusammenhang mit Paulus auftauchenden Namen römisch seien. Diese Beobachtung verliert jedoch alle Beweiskraft, wenn man berücksichtigt, dass sich die Häufung der römischen Namen eben an den Orten findet, wo viele Römer leben. Die Städte, die genannt werden, sind nämlich römische Kolonien.

Die Frage nach dem römischen Bürgerrecht des Paulus lässt sich also nicht endgültig klären. Die Apostelgeschichte wirft zwar einige Fragen auf – aber hat Lukas das römische Bürgerrecht des Paulus nur erfunden? Paulus schreibt an keiner Stelle auch nur andeutungsweise von seinem Bürgerrecht. Aber warum hätte Paulus es in seinen Briefen erwähnen sollen?

Apg 25 berichtet davon, dass der Statthalter Festus keinen Grund für ein Verbrechen des Paulus erkennen kann. Die Appellation des Paulus erfolgt nach Lukas, weil Festus den Prozess nach Jerusalem verlegen möchte. Diese Darstellung ist sehr zweifelhaft, da die Appellation nur nach einem Todesurteil möglich ist. Zudem ist es sehr ungewöhnlich, dass eine Appellation im laufenden Gerichtsprozess erfolgt.

Diese Schwierigkeiten lassen mehrere Schlüsse zu:

  • In der lukanischen Darstellung lassen sich Angleichungen an den Prozess, der Jesus gemacht wurde, feststellen.
  • Die Apostelgeschichte beschreibt Rom – das Herz der antiken Welt – als Ziel der Ausbreitung des Christentums. Also muss in der lukanischen Darstellung Paulus nach Rom.
  • Vielleicht hatte Lukas noch eine andere Quelle.

Die ungewöhnliche „Abschiebung“ des Falls durch Festus ist natürlich möglich. Man könnte annehmen, dass ihm der Fall zu kompliziert wurde und er den Fall deshalb nach Rom überstellt hat.




Der Antiochenische Zwischenfall

Quellentext: Gal 2, 11 - 16

In Gal 2,11f stellt Paulus den Streit um die Tischgemeinschaft zwischen Christen jüdischer und nichtjüdischer Herkunft in Antiochia dar. An der etablierten Gemeindepraxis der Antiochener, dem gemeinsamen Essen nach heidnischen Maßstäben, nahm auch Petrus bis zum Besuch der Jerusalemer teil (Gal 2,12). Neben Petrus fällt auch Barnabas vor den Jerusalemern um (Gal 2,13). An die Stelle der Unbeschnittenheit der Heidenchristen, die noch beim Apostelkonzil problematisiert wurde, treten hier die jüdischen Speisevorschriften. Die paulinische Argumentation ist logisch: Wieso meint Petrus, der bereits auf die jüdischen Speisevorschriften verzichten konnte, diese auf einmal wieder einhalten zu müssen? Die Frage des Zusammenlebens in gemischten Gemeinden (Judenchristen und Heidenchristen) ist durch das Apostelkonzil nicht geklärt worden und bricht jetzt erst auf.

Der münsteraner Neutestamentler D. - A. Koch ist der Meinung, die Akzeptanz der Jerusalemer Forderung durch Barnabas kann nur in der Weise richtig verstanden werden, dass die Beschneidung davon unberührt bleibt und keinerlei Abkapselung gewünscht wird. Es wird etwas praktiziert, was mitgemacht werden kann, aber nicht mitgemacht werden muss. Für den Alltag der Nichtjuden hat es keine Bedeutung.

Nach Koch ist der Vorwurf des Paulus gegen Petrus besonders aus dem Grunde ernst zu nehmen, da sonst die Übereinkünfte des Apostelkonzils über die Hintertür wieder ausgehebelt würden. Paulus hätte in dem Moment verloren, in dem er das Verhalten des Petrus dulden würde.

In der antiochenischen Gemeinde, die zwei Generationen später eine rein heidenchristliche war, existierte der jüdische Standpunkt vor der Ankunft der Jakobusleute nicht. Erst danach ist ein „begrenztes“ praktiziertes Judentum vorhanden. Für Paulus hat dieser Streit, der den Bruch mit der Gemeinde in Antiochia und Barnabas bedeutet, die eigenständige Mission zur Folge.

Die Verbindung von Apostelkonzil und Aposteldekret in Apg muss aus historischer Sicht allerdings abgelehnt werden:

  1. Paulus erwähnt als Ergebnis des Apostelkonzils, keine Auflagen seitens der Jerusalemer außer der Kollektensammlung (Gal 2,6.20) erhalten zu haben.
  2. Wenn Paulus das Aposteldekret gekannt und praktiziert haben sollte, warum schreibt er dann überhaupt über das Götzenopferfleisch (1 Kor 8)?
  3. Der antiochenische Zwischenfall wäre nicht geschehen, wenn entsprechende Vereinbarungen auf dem Apostelkonzil getroffen worden wären.

Die Beschlüsse nach Apg 15,20.29, bzw. Apg 21,25 stellen demnach Minimalforderungen zum Umgang mit Nichtjuden in Anlehnung an Lev 17f dar. 



Probleme der Paulus-Chronologie

Relative Chronologie auf der Basis von Gal 1f.

Quellentext: Gal 1f.

Nach der Selbstauskunft des Paulus in Gal 1f. vergehen zwischen seiner „Berufung“ (s.o.), die er als Offenbarung des Herrn durch Gott beschreibt (Gal 1,15f.), drei Jahre bis zu seinem ersten, zweiwöchigen Aufenthalt in Jerusalem (Gal 1,18) und 14 Jahre bis zum zweiten Jerusalem-Besuch, dem Apostelkonzil (Gal 2,1). Es liegt näher, so Jürgen Becker, von der Addition beider Zeiträume auszugehen, anstatt die zweite Zeitangabe auf die im Bericht des Paulus weiter zurückliegende „Bekehrung“ zu beziehen. Nach antikem Verständnis ergibt sich also eine Gesamtzeitspanne von dieser „Bekehrung“ bis zum Apostelkonzil von 16 bis 17 Jahren. Nimmt man die johanneische Chronologie an, die als Todestag Jesu den 14. Nisan, also den Tag vor dem Passafest, angibt, lässt sich darauf schließen, dass Jesus im Jahr 30 oder eher schon 27 starb. Unter der Voraussetzung, dass zwischen der Kreuzigung Jesu und der „Bekehrung“ des Paulus fünf Jahre vergingen, kann diese um das Jahr 32 erfolgt sein, so dass das Apostelkonzil für das Jahr 48 oder 49 angesetzt werden kann.


Die Gallio-Inschrift: Quelle zur Datierung des Korinth-Aufenthalts des Paulus

Quellentext: Die Gallio-Inschrift
Quellentext: Apg 18,12ff.

In Apg 18,12 wird der Aufenthalt des Paulus in das Jahr der Statthalterschaft des Gallio datiert. Bei dem in Apg 18,12 genannten Statthalter handelt es sich um Lucius Iunius Gallio, der um 1 v. Chr. geboren wurde und, wie sein jüngerer Bruder Seneca, im Jahre 66 von Nero erzwungen in den Freitod ging. Gallio ist zudem bekannt durch eine aus neun Fragmenten bestehende Inschrift am Apollo-Tempel in Delphi, einen Brief des Kaisers Claudius an diese Stadt. Aus ihr kann geschlossen werden, dass sie aus seinem zwölften Herrschaftsjahr (tribunicia potestas) stammt, also zwischen dem 25. Januar 52 und dem 24. Januar 53. Die Inschrift nennt darüber hinaus die 26. Akklamation zum Imperator, was den Zeitraum der Datierung weiter einschränkt. In der Regel ist von jährlich drei Akklamationen auszugehen (Ausnahme: vier Akklamationen im Jahr 43). Dem elften Regierungsjahr des Claudius sind die 22. und 24. Akklamation sicher zuzuordnen (CIL III 476 und CIL III 1977). Das Datum der 23. Akklamation ist nicht inschriftlich gesichert, liegt damit aber zwingend ebenfalls im elften Regierungsjahr des Claudius. Der Zeitpunkt der 25. und 26. Akklamation ist unbekannt. Von der 27. Akklamation weiß man, dass sie im Sommer 52 stattfand, mindestens einen Tag vor dem 1. August. Daher sind als terminus post quem der 25. Januar 52 und der terminus ante quem der 1. August 52 anzunehmen. Somit ist die Datierung der 26. Akklamation des Claudius zum Imperator für das Frühjahr 52 anzunehmen.

Üblicherweise begann die Amtszeit eines Prokonsuls im Juli nach der Ankunft in der Provinz, wenn der alte und der neue Prokonsul aufeinandertrafen. Dies würde bedeuten, dass Gallios Statthalterschaft in Achaia vom 1. Juli 51 bis zum 30. Juni 52 anzusetzen ist.

Wenn Paulus nun, wie Apg 18,11 sagt, 18 Monate in Korinth verweilte, wird man davon ausgehen können, dass sein Aufenthalt von Frühjahr 51 bis Herbst 52 zu datieren ist.



Die Reisen des Paulus

Lukas stützt sich bei der Beschreibung der Reiseroute des Paulus auf Lokaltraditionen bzw. Einzeltraditionen.

Apg 12/13: Paulus reist im Auftrag der antiochenischen Gemeinde nach Zypern, Perge, Attalia, das pisidische Antiochia, Lystra, Ikonion und Derbe – die sog. Erste Missionsreise. Nach dem Münsteraner Neutestamentler D.-A. Koch handelt es sich hierbei jedoch nicht um eine Reiseroute, sondern Lukas verwertet hier vorhandene Gemeindetraditionen. Paullus, der Statthalter von Zypern, dem Paulus in Paphos auf seiner ersten Missionsreise begegnet war, habe Besitztümer in Pamphylien besessen. Paulus habe seine Missionsorte also zunächst anhand von Zufallsbekanntschaften ausgewählt. Daher lasse sich auch erklären, warum der Bericht von dieser Ersten Missionsreise so abgelegene Städte nennt.

Apg 16: Die Beschreibung der Reiseroute ist eher als pauschale Zusammenfassung zu sehen. Lukas kennt das Innere Kleinasiens offenbar nicht aus eigener Anschauung. Es entsteht durch diesen Bericht von der Reise der Eindruck, Paulus sei auf direktem Wege nach Alexandria Troas gereist, um von dort nach Philippi überzusetzen.

Die Abreise des Paulus von Korinth nach Ephesos (Apg 18,18f.) kann gemäß den Ausführungen zur Gallio-Inschrift auf den Oktober des Jahres 52 datiert werden. Die Historizität seiner Reise nach Jerusalem (nach Apg 18,22) bleibt hingegen fraglich; sie entspringt wohl eher lukanischer Dramaturgie. Für drei Monate und zwei Jahre, somit insgesamt 27 Monate, blieb Paulus ab dieser Zeit in Ephesos (Apg 19, 8.10). Nach eigener Angabe ist der 1. Korintherbrief im Frühjahr in Ephesos geschrieben worden (1 Kor 16,8). Demnach dauerte sein Aufenthalt in Ephesos bis mindestens Frühjahr 55 an. Ebenfalls noch in Ephesos erfolgte die Abfassung eines Verteidigungsbriefs, der sog. „Apologie“ (2 Kor 2, 14 - 7, 4). Anlass zu einem Kampfbrief (in der neutestamentlichen Forschung als „Tränenbrief„ bezeichnet, 2 Kor 10 - 13), der sich chronologisch an die Abfassung der  „Apologie“ anschloss, war vermutlich ein konfliktbeladener Zwischenbesuch in Korinth. Dieser Brief und die durch Paulus veranlasste Sendung des Titus nach Korinth (2 Kor 7, 6f. und 2 Kor 7, 13ff.) führten zur Schlichtung des Streits, wie sich durch den als nächsten verfassten „Versöhnungsbrief“ (2 Kor 1, 1 - 2 und 2 Kor 7, 5 - 16) zeigt. Da Paulus von Alexandreia Troas nach Makedonien fährt (2 Kor 2, 12f. und 2 Kor 7, 5), was nur sinnvoll erscheint, wenn er im Winter - bei Unpassierbarkeit des Seeweges - reiste, wird dieser Brief Anfang des Jahre 56 geschrieben worden sein, dem die Abfassung der „Kollektenbriefe“ (2 Kor 8 und 2 Kor 9) nach kurzer Zeit folgen. Über Land wird Paulus bis zum Vorsommer von Makedonien nach Korinth gelangt sein, um dort den Römerbrief abzufassen. Dass er noch im gleichen Sommer die Kollekte nach Jerusalem brachte (Röm 15, 25f. und Röm 15, 30ff.), scheint aufgrund der Kürze der Zeit, die er dann in Korinth hätte verbleiben können, unwahrscheinlich. Seine Abreise nach Jerusalem wird im folgenden Frühjahr - nachdem der Seeweg es wieder zuließ - zunächst über Philippi stattgefunden haben (Apg 20,6.16). Paulus schrieb den Römerbrief demzufolge spätestens Anfang 57, eher aber im Herbst oder Ende des Jahres 56.